Besuchsordnung

Liebe Besucher*innen

Wir begrüssen Sie herzlich in den beiden Häusern der Heinrich Gebert Kulturstiftung Appenzell, des Kunstmuseums Appenzell und der Kunsthalle Appenzell, und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Da der Schutz von Personen und Kunstwerken in und um unser Haus für uns im Mittelpunkt steht, bitten wir Sie folgende Regeln zu beachten.


Die Besucherordnung ist für alle Gäste verbindlich.

 

  • Die Ausstellungsräume sind aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.
  • Alle Kunstwerke (Bilder, Skulpturen, Installationen) im und um das Museum dürfen nicht berührt werden.
  • Im ganzen Museum gilt Rauchverbot. Ausserhalb des Museums sind die Aschenbecher zu benützen.
  • Kinder unter 12 Jahren dürfen nur unter Aufsicht einer erwachsenen Person die Ausstellungsräume besuchen.
  • Schulklassen dürfen nur in Begleitung mindestens einer Lehrperson das Museum besichtigen.
  • Tiere dürfen nicht mit in das Museum genommen werden. Ausgenommen sind Blindenhunde.
  • Für Schirme steht ein Schirmständer am Eingang zur Verfügung.
  • Gepäck, Rucksäcke, Taschen, etc. müssen in den Schliessfächern deponiert werden oder am Empfang abgegeben werden.
  • Für Garderobe und Schliessfächer wird keine Haftung übernommen. Fundgegenstände werden am Info-Desk in der Eingangshalle hinterlegt.
  • Kinderwagen sind je nach Ausstellung ungeeignet. Tragevorrichtungen für Kleinkinder sind nur am Bauch erlaubt. Ein Wickeltisch steht auf Anfrage zur Verfügung.
  • Im Kunstmuseum Appenzell steht auf Anfrage ein Rollstuhl zur Verfügung.
  • Handtaschen bis zu einer Grösse von DIN A4 (ca. 20 x 30 cm) dürfen in die Ausstellung mitgenommen werden – ausser es wird darauf hingewiesen, dass alle Taschen abgegeben werden müssen.
  • Mäntel und Jacken dürfen am Körper getragen werden.
  • Es ist untersagt, in den Ausstellungsräumen zu essen und zu trinken.
  • In Rücksichtnahme auf andere Besucher*innen vermeiden Sie bitte Lärm und lautes Sprechen.
  • Der Gebrauch von Mobiltelefonen ist nicht erwünscht.
  • Zu privaten Zwecken ist das Fotografieren ohne Blitz im Museum erlaubt – ausser es wird ausdrücklich untersagt.
  • Filmen für private Zwecke ist nicht erlaubt. Für gewerbliche oder redaktionelle Foto-, Film- und Audioaufnahmen ist die Genehmigung der Direktion erforderlich.
  • Notizen und Skizzen dürfen nur mit Bleistift gemacht werden. Die Wände dürfen nicht als Unterlage benützt werden.
  • Alle Einrichtungsgegenstände sind mit Sorgfalt zu behandeln.
  • Aus Sicherheitsgründen und um die anderen Besucher*innen nicht zu stören, müssen die Durchgänge freigehalten werden.
  • Es ist alles zu unterlassen, was der Sicherheit und Ordnung im Museum abträglich ist. Besucher*innen haften für die verursachten Schäden.
  • Die Anweisungen des Aufsichtspersonals sind zu befolgen.

 

Wir wünschen Ihnen viel Freude bei Ihrem Besuch!

Die Museumsleitung